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YASAK / TÜRKEI ENTSCHEIDUNG – RECHTLICHER BEWERTUNGSBERICHT
Die Entscheidung der Großen Kammer des EGMR vom 5. Mai 2026 in der Sache Yasak/Türkei stellt einen äußerst wichtigen Wendepunkt für die nach dem 15. Juli geführten Strafverfahren dar.
Das Gericht stellte fest, dass bei der Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation ein grundlegendes strafrechtliches Prinzip verletzt wurde: Eine Person darf nicht bestraft werden, ohne dass ihre persönliche Schuld und ihr Vorsatz konkret nachgewiesen werden.









