Der legitime Weg der Aufarbeitung des 15. Juli besteht nicht darin, den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen, sondern ihn für alle gleichermaßen anzuwenden.
Selbstverständlich kann İlhan İşbilen strafrechtlich vor Gericht gestellt werden. Er darf jedoch nicht unter dem Deckmantel eines Strafverfahrens Schritt für Schritt aus dem Leben gerissen werden.
Die eigentliche Bewährungsprobe eines Rechtsstaats besteht nicht darin, das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens im Voraus festzulegen, sondern sicherzustellen, dass – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – jeder Mensch darauf vertrauen kann, dass die Entscheidung in einem fairen Verfahren zustande gekommen ist.
WO DIE MACHT SCHWEIGT, MUSS DAS RECHT SPRECHEN Eine echte Aufarbeitung eines Putschversuchs darf sich nicht auf die Angeklagten beschränken. Sie muss ebenso diejenigen in den Blick nehmen, die mit...
Der Gerichtshof stellte Verletzungen von Artikel 5 Absatz 1, Artikel 5 Absatz 3 sowie Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Darüber hinaus sprach er dem Beschwerdeführer eine Entschädigung in Höhe von 16.250 Euro für immaterielle Schäden sowie 4.406 Euro für Kosten und Auslagen zu.
Der legitime Weg der Aufarbeitung des 15. Juli besteht nicht darin, den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen, sondern ihn für alle gleichermaßen anzuwenden.
Selbstverständlich kann İlhan İşbilen strafrechtlich vor Gericht gestellt werden. Er darf jedoch nicht unter dem Deckmantel eines Strafverfahrens Schritt für Schritt aus dem Leben gerissen werden.
Die eigentliche Bewährungsprobe eines Rechtsstaats besteht nicht darin, das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens im Voraus festzulegen, sondern sicherzustellen, dass – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – jeder Mensch darauf vertrauen kann, dass die Entscheidung in einem fairen Verfahren zustande gekommen ist.
WO DIE MACHT SCHWEIGT, MUSS DAS RECHT SPRECHEN Eine echte Aufarbeitung eines Putschversuchs darf sich nicht auf die Angeklagten beschränken. Sie muss ebenso diejenigen in den Blick nehmen, die mit...
Der Gerichtshof stellte Verletzungen von Artikel 5 Absatz 1, Artikel 5 Absatz 3 sowie Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Darüber hinaus sprach er dem Beschwerdeführer eine Entschädigung in Höhe von 16.250 Euro für immaterielle Schäden sowie 4.406 Euro für Kosten und Auslagen zu.
Die Entscheidung der Großen Kammer des EGMR vom 5. Mai 2026 in der Sache Yasak/Türkei stellt einen äußerst wichtigen Wendepunkt für die nach dem 15. Juli geführten Strafverfahren dar.
Das Gericht stellte fest, dass bei der Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation ein grundlegendes strafrechtliches Prinzip verletzt wurde: Eine Person darf nicht bestraft werden, ohne dass ihre persönliche Schuld und ihr Vorsatz konkret nachgewiesen werden.
10. Juli, der Weltjustiztag, nicht nur ein Tag für Anwälte und Richter sein, sondern für uns alle. Denn wo Recht ist, ist Frieden, und wo Recht ist, ist Gerechtigkeit möglich.