ZEHN JAHRE NACH DEM 15. JULI
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ZEHN JAHRE NACH DEM 15. JULI

WO DIE MACHT SCHWEIGT, MUSS DAS RECHT SPRECHEN

Eine echte Aufarbeitung eines Putschversuchs darf sich nicht auf die Angeklagten beschränken. Sie muss ebenso diejenigen in den Blick nehmen, die mit den Warnhinweisen umgingen, den Untersuchungsbericht unter Verschluss hielten und die Säuberungen als politische Gelegenheit nutzten.

Zehn Jahre sind vergangen. Die Regierung spricht jedes Jahr mit größerem Nachdruck über den 15. Juli, doch zu den entscheidenden Stunden jener Nacht schweigt sie in gleichem Maße. Ihre politischen und medialen Verbündeten errichten um dieses Schweigen eine Mauer der Unantastbarkeit: Wer Fragen stellt, wird kurzerhand als „Putschist“, „Verräter“ oder als jemand abgestempelt, der „die Sprache der Terrororganisation“ spreche. Anschließend wird nicht mehr über die Fragen selbst gesprochen, sondern über diejenigen, die sie stellen. Doch die offizielle Darstellung einer Regierung vorbehaltlos zu akzeptieren, gehört nicht zu den Pflichten eines Bürgers. Die Aufgabe des Bürgers besteht darin, den Staat zu kontrollieren; die Aufgabe des Staates besteht darin, die in seinem Besitz befindlichen Dokumente offenzulegen.

Die erste und zugleich schwerwiegendste Frage lautet daher: Wo befindet sich der Abschlussbericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission zum 15. Juli? Die Kommission beendete ihre Arbeiten am 4. Januar 2017. Der damalige Vorsitzende Reşat Petek erklärte, der Bericht sei am 12. Juli 2017 dem Präsidenten der Großen Nationalversammlung der Türkei übergeben worden. Dennoch wurde der Bericht niemals auf die Tagesordnung des Parlamentsplenums gesetzt, sein Verbleib verlor sich in den parlamentarischen Unterlagen, und weder der Bericht noch seine vollständigen Anlagen wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dieser außergewöhnliche Vorgang war bereits 2020 Gegenstand einer offiziellen parlamentarischen Anfrage und wurde im Juni 2026 erneut durch eine parlamentarische Initiative mit vierundzwanzig Fragen aufgegriffen. Ebenso blieben Forderungen nach der Offenlegung von Flugprotokollen, Telefonverbindungen hochrangiger Staatsbediensteter und Politiker sowie zuvor abgelehnter parlamentarischer Anträge unbeantwortet. Wenn der Bericht über ein Ereignis, das das Leben Hunderttausender Menschen grundlegend verändert hat, seit zehn Jahren unauffindbar bleibt, dann stützt sich die Behauptung der Regierung, „alles sei aufgeklärt“, nicht auf die Wahrheit, sondern allein auf die Kraft ihrer eigenen politischen Erzählung.

Noch schwerer wiegt, dass diejenigen Personen, die zur Aufklärung der ungeklärten Vorgänge hätten beitragen können, bewusst von den Anhörungen der Untersuchungskommission ausgeschlossen wurden. Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan, der damalige Ministerpräsident Binali Yıldırım, der Generalstabschef Hulusi Akar sowie der damalige Leiter des Nationalen Nachrichtendienstes (MİT), Hakan Fidan, wurden niemals angehört. Besonders aufschlussreich ist das Sitzungsprotokoll der Kommission vom 1. Dezember 2016. Mitglieder der Kommission, die die Anhörung von Akar und Fidan beantragten, wiesen darauf hin, dass der entscheidende Zeitraum zwischen etwa 15:30 Uhr und 22:00 Uhr gelegen habe und dass die beim Nachrichtendienst eingegangene Warnung als so gravierend eingestuft worden sei, dass Maßnahmen wie die Sperrung des Luftraums und das Verbot des Ausrückens gepanzerter Einheiten aus ihren Kasernen veranlasst wurden. Als der Vorsitzende aufgefordert wurde, über den Antrag abstimmen zu lassen, erklärte er lediglich, „das Verfahren dauere noch an“, woraufhin keine Abstimmung stattfand. Während derselben Sitzung berichtete der Vorsitzende ausführlich über Gegendarstellungen und Entscheidungen zur Entfernung journalistischer Inhalte, die sich kritisch mit der Arbeit der Kommission auseinandergesetzt hatten. Letztlich wurden zahlreiche Personen – darunter Vertreter des Türkischen Roten Halbmondes und der Börse Istanbul – angehört; die beiden höchsten Verantwortlichen der militärischen und nachrichtendienstlichen Führung des Staates erschienen jedoch nie vor dem Parlament. Wer Kritik lieber zum Schweigen bringt, als sie zu beantworten, und Nebenzeugen anhört, anstatt die entscheidenden Verantwortungsträger zu befragen, betreibt keine ernsthafte Untersuchung. Er betreibt eine Auswahl von Zeugen, die zur offiziellen Darstellung passen.

Die offenen Fragen sind bis heute bemerkenswert einfach: Was war der tatsächliche Inhalt der Warnmeldung? Worüber sprachen Hakan Fidan und Hulusi Akar während jener Stunden? Wenn die Warnung als so bedeutsam angesehen wurde, dass der Luftverkehr eingeschränkt und gepanzerte Einheiten in ihren Kasernen gehalten wurden, weshalb wurden der Staatspräsident und der Ministerpräsident nicht unverzüglich informiert? Warum wurden die Befehlshaber der Teilstreitkräfte nicht an einem gemeinsamen Krisenstab zusammengeführt? Weshalb erwiesen sich die präventiven Anordnungen nicht in sämtlichen Einheiten als wirksam? Weshalb wurde – wie Mitglieder der Untersuchungskommission selbst fragten – die nachweislich vorhandene Zeit nicht genutzt? Und warum wurden die Darstellungen Erdoğans, Yıldırıms, Akars und Fidans niemals einer kritischen Gegenbefragung unterzogen? Antworten auf diese Fragen hätten nicht in der Parteizentrale einer Regierungspartei gegeben werden dürfen, sondern im Rahmen einer unabhängigen Untersuchung unter amtlicher Protokollierung.

Ich ziehe daraus keine vorschnellen Schlussfolgerungen. Nicht jedes ungeklärte Ereignis beweist automatisch, dass der Putsch von der Regierung geplant oder bewusst zugelassen wurde. Im Strafrecht kann ein Verdacht niemals den Beweis ersetzen. Derselbe Grundsatz gilt jedoch auch gegenüber der Staatsgewalt: Eine Regierung, die Beweismittel nicht offenlegt, entscheidende Zeugen nicht anhören lässt, den Untersuchungsbericht nicht veröffentlicht und kritische Fragen durch politische Etikettierung unterdrückt, kann sich der politischen Verantwortung für die daraus entstehenden Zweifel nicht entziehen. Der Hinweis auf angebliche „Verschwörungstheorien“ rechtfertigt nicht die Weigerung, Dokumente offenzulegen. Wer Transparenz verweigert, kann von der Gesellschaft kein blindes Vertrauen erwarten.

Der Fall Adil Öksüz ist vielleicht das deutlichste Beispiel für diesen doppelten Maßstab. Öksüz, den die Regierung als einen der zivilen Hauptorganisatoren des Putschversuchs bezeichnete, wurde gemeinsam mit Piloten festgenommen, die den Luftwaffenstützpunkt Akıncı verlassen hatten. Nachdem er erklärt hatte, er habe lediglich „nach einem Grundstück gesucht“, wurde er von Richter Köksal Şahin freigelassen. Auch Richter Çetin Sönmez, der über den Einspruch der Staatsanwaltschaft entschied, änderte diese Entscheidung nicht, woraufhin Öksüz spurlos verschwand. Den Protokollen des Parlaments ist zu entnehmen, dass selbst ein Abgeordneter der AK-Partei diesen Vorgang als „rätselhaft“ bezeichnete. Der ehemalige Generaldirektor der Polizei Mehmet Kılıçlar erklärte, die Behauptung, jemand habe in jener Nacht, während Kampfflugzeuge im Einsatz gewesen seien, Grundstücke besichtigt, sei „eine Geschichte, über die selbst die Krähen lachen würden“. Ebenso wurden Fragen aufgeworfen, ob Unterlagen aus der Ermittlungsakte entfernt wurden, ob telefonische Weisungen Einfluss auf die Freilassung hatten und ob entlang der Entscheidungskette, die zu seiner Entlassung führte, Pflichtverletzungen begangen wurden. Eine Regierung, die den eklatanten Unterschied zwischen der monatelangen Untersuchungshaft von Menschen wegen eines Bankkontos bei der Bank Asya und der Freilassung des als „Schlüsselperson“ des Putschversuchs bezeichneten Adil Öksüz innerhalb von zwei Tagen nicht erklären kann, kann sich nicht glaubwürdig auf die Gerechtigkeit berufen.

Wie die Regierung selbst den 15. Juli politisch deutete, zeigt sich wohl am deutlichsten in einer Äußerung von Präsident Erdoğan. Noch bevor der Putschversuch vollständig niedergeschlagen war, erklärte er am Atatürk-Flughafen, dieses Ereignis sei „ein großer Segen Gottes“, weil es die Möglichkeit biete, die Streitkräfte zu säubern. Bereits am darauffolgenden Tag wurden 2.745 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihres Amtes enthoben; innerhalb weniger Tage wurden gegen Zehntausende Soldaten, Lehrkräfte, Polizeibeamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes Maßnahmen eingeleitet. Es liegt auf der Hand, dass es unmöglich ist, innerhalb einer einzigen Nacht für Tausende von Personen individuell geprüfte, überprüfbare und rechtsstaatlich tragfähige Ermittlungsakten zu erstellen. Gerade diese Geschwindigkeit verleiht dem Verdacht Gewicht, dass die Listen für die Säuberungen bereits vor dem Putschversuch vorbereitet worden waren und die Ereignisse des 15. Juli lediglich als Anlass dienten, sie umzusetzen. Diese Feststellung bedeutet keineswegs eine Leugnung des Putschversuchs. Sie besagt vielmehr, dass eine reale Bedrohung genutzt wurde, um bereits vorbereitete Säuberungspläne politisch und rechtlich zu legitimieren.

Darüber hinaus kann sich die Regierung in dieser Geschichte nicht ausschließlich als Opfer darstellen. Wie auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates festgehalten hat, war die Gülen-Bewegung über viele Jahre hinweg ein politischer Bündnispartner der Regierungspartei und konnte ihre Aktivitäten legal entfalten. Wenn heute behauptet wird, diese Bewegung habe erheblichen Einfluss auf Justiz, Polizei, Bildungswesen und Staatsverwaltung gewonnen, dann müssen auch die politischen Entscheidungen untersucht werden, die diesen Einfluss ermöglicht und gefördert haben. Wer ernannte diese Personen? Wer beförderte sie? Wer ebnete ihnen den Weg? Weshalb wurden Verfahren wie Ergenekon und Balyoz, die später vollständig in sich zusammenfielen, von der Regierung seinerzeit ausdrücklich begrüßt, obwohl sie von denselben Justiz- und Polizeistrukturen betrieben wurden? Der politische Partner von gestern wurde zum Feind von heute erklärt. Die politische Mitverantwortung dieser früheren Partnerschaft musste sich jedoch niemals vor Gericht oder auch nur einer ernsthaften politischen Aufarbeitung stellen. Stattdessen wurden Lehrer, Geschäftsleute, Studierende und ganze Familien mit den Konsequenzen belastet, während sich die politischen Entscheidungsträger selbst als Helden inszenierten.

Selbst die Zahlen, die Justizminister Akın Gürlek am 12. Juli 2026 veröffentlichte, können das wahre Ausmaß dieses Systems nicht verdecken. Gegen 720.338 Personen wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet; 127.102 Personen wurden verurteilt, 124.743 freigesprochen, während Verfahren gegen weitere 83.404 Personen weiterhin anhängig sind. Zum Zeitpunkt der Erklärung befanden sich 10.485 Menschen in Haft, gegen 33.827 weitere lagen Haftbefehle vor. Demgegenüber belief sich die Gesamtzahl der Verurteilten in den vom Minister selbst als „Verfahren wegen des tatsächlichen Putschversuchs“ bezeichneten Prozessen auf lediglich 4.891 Personen. Kaum eine andere Zahl macht deutlicher, dass unmittelbar am Putsch beteiligte Personen und Hunderttausende weitere Menschen letztlich in denselben umfassenden Verdachtskomplex eingeordnet wurden.

Die Regierung und ihre Sprecher präsentieren die mehr als 124.000 Freisprüche regelmäßig als Beweis für die Sorgfalt und Unabhängigkeit der Justiz. Ein solches Argument gleicht dem Versuch, die Größe einer Wunde als Erfolg des Arztes darzustellen, der sie selbst verursacht hat. Wenn eine später freigesprochene Person monatelang in Untersuchungshaft saß, ihre Arbeit verlor, ihr Reisepass entzogen wurde, ihre Kinder in der Schule stigmatisiert wurden und ihre Familie jahrelang wirtschaftliche Not ertragen musste, dann kann die Feststellung, sie sei „am Ende freigesprochen worden“, unmöglich als Ausdruck von Gerechtigkeit gelten. Regierungstreue Medien berichten zudem kaum über Freisprüche, während sie die ersten Bilder einer Festnahme über Jahre hinweg wie einen dauerhaften Schuldnachweis verbreiten. Denn das Ziel eines solchen Systems besteht nicht darin, Wahrheit zu ermitteln, sondern einen dauerhaften Zustand des Misstrauens aufrechtzuerhalten und dadurch gesellschaftlichen Gehorsam zu erzeugen.

Die während des Ausnahmezustands erlassenen Notstandsdekrete (OHAL) wurden zum rechtlichen Instrument dieser politischen Säuberungen. Bereits im Dezember 2016 stellte die Venedig-Kommission fest, dass die ausgeübten Befugnisse sowohl die Grenzen der türkischen Verfassung als auch jene des internationalen Rechts überschritten. Sie kritisierte insbesondere, dass Massenentlassungen auf personenbezogenen Listen beruhten, ohne individuelle Prüfung vorgenommen wurden, nicht auf überprüfbaren Beweisen basierten, wesentliche Verteidigungsgarantien beseitigten und sogar Familienangehörige mittelbar bestraften. Nach offiziellen Angaben wurden 125.678 Angehörige des öffentlichen Dienstes entlassen und 2.761 Einrichtungen geschlossen. Von den 127.292 Beschwerden, die bei der OHAL-Kommission eingereicht wurden, waren lediglich 17.960 erfolgreich, während 109.332 Anträge zurückgewiesen wurden. Einen Menschen innerhalb einer Nacht aus seinem Beruf zu entfernen und ihn anschließend jahrelang vor einer verschlossenen Verwaltungsakte warten zu lassen, stellt keinen wirksamen Rechtsbehelf dar, sondern eine Form bürokratischer Schikane.

Gleichzeitig geriet auch die Justiz selbst – also jene Institution, die diese Säuberungen hätte kontrollieren müssen – zunehmend unter den Einfluss der Exekutive. Tausende Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wurden innerhalb kürzester Zeit ihres Amtes enthoben; die Transparenz der anschließenden Massenrekrutierungen ist bis heute Gegenstand anhaltender Kritik. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen äußerte im Jahr 2024 seine Besorgnis darüber, dass Richter und Staatsanwälte ohne angemessene Verfahrensgarantien entlassen wurden und neue Ernennungen politischen Kriterien sowie dem Einfluss der Exekutive ausgesetzt seien. Darüber hinaus kritisierte der Ausschuss Einschränkungen des Zugangs der Verteidigung zu Ermittlungsakten, Eingriffe in die Kommunikation zwischen Anwälten und Mandanten sowie überlange Untersuchungshaft. Wenn Richter befürchten müssen, ihre eigene Zukunft zu gefährden, sobald sie Entscheidungen treffen, die der Regierung missfallen, mag es zwar noch Gerichte geben – eine unabhängige Justiz gibt es unter solchen Bedingungen jedoch nicht mehr.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigt deutlich, dass es sich hierbei nicht um vereinzelte Fehlentwicklungen, sondern um ein strukturelles Problem handelt. Im Urteil Akgün gegen Türkei stellte der Gerichtshof fest, dass allein die technische Feststellung einer ByLock-Nutzung keinen begründeten Verdacht begründen könne. Im Urteil Turan u. a. gegen Türkei entschied er, dass der Begriff der Tat auf frischer Tat (flagrante delicto) nicht in unvorhersehbarer Weise ausgeweitet werden dürfe, um die Festnahme von Richtern und Staatsanwälten zu rechtfertigen. Besonders weitreichend war schließlich das Urteil der Großen Kammer in der Rechtssache Yüksel Yalçınkaya gegen Türkei, in dem der Gerichtshof entschied, dass die Behandlung der ByLock-Nutzung als automatische Schuldvermutung gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ sowie gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstößt. Darüber hinaus stellte er fest, dass die Heranziehung der Mitgliedschaft in legalen Gewerkschaften oder Vereinigungen als Belastungsindiz die Vereinigungsfreiheit verletzt. Unter Hinweis auf rund 100.000 mutmaßliche ByLock-Nutzer und Tausende vergleichbarer Verfahren erklärte der Gerichtshof ausdrücklich, dass es sich um ein systemisches Problem handelt.

Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2026 haben die Behauptung der Regierung, es habe sich lediglich um „einige wenige fehlerhafte Verfahren“ gehandelt, endgültig widerlegt. In seinem Urteil der Großen Kammer in der Rechtssache Yasak gegen Türkei vom 5. Mai 2026 stellte der Gerichtshof fest, dass der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ verletzt worden war, weil weder individuelles Verschulden noch strafrechtlicher Vorsatz in vorhersehbarer Weise nachgewiesen worden waren. Zugleich erkannte der Gerichtshof wegen der Haftbedingungen einen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung an. Wenige Wochen später, am 23. Juni 2026, folgten weitere Konventionsverletzungen in den Verfahren Kılıçarslan, Çalı sowie Dönmez und Andere gegen Türkei, die insgesamt 893 Beschwerdeführer betrafen. Über Hunderttausende Verfahren hinweg reproduzierten regierungsnahe Teile der Justiz immer wieder dasselbe rechtliche Muster; Straßburg legt der Türkei nun Schritt für Schritt die rechtlichen Folgen dieser serienmäßig produzierten Ungerechtigkeit vor.

Die dunkelste Seite dieser Rechtsverletzungen zeigte sich in Polizeigewahrsam und Haftanstalten. Human Rights Watch dokumentierte in seinen Berichten aus den Jahren 2016 und 2017 Vorwürfe schwerer Misshandlungen, darunter massive Schläge, Stresspositionen, Schlafentzug sowie sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungsdrohungen. Darüber hinaus wurden zehn Folterfälle mit insgesamt zweiundzwanzig Betroffenen sowie Fälle des gewaltsamen Verschwindenlassens dokumentiert, die auf eine mögliche Beteiligung staatlicher Stellen hindeuteten. Selbstverständlich muss jeder einzelne Vorwurf im Rahmen einer unabhängigen und unparteiischen Untersuchung überprüft werden. Als jedoch der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen im Jahr 2024 erklärte, die zunehmenden Folter- und Misshandlungsvorwürfe sowie die mangelnde Wirksamkeit der Ermittlungen hätten faktisch zu Straflosigkeit geführt, antwortete die Türkei im Jahr 2025 erneut mit ihrem bekannten Grundsatz der „Null-Toleranz“. Solange jedoch nicht offengelegt wird, wie viele staatliche Bedienstete tatsächlich wirksam strafrechtlich verfolgt wurden, bleibt „Null-Toleranz“ nicht mehr als eine Formel in einer Pressemitteilung.

Dieses System trieb Menschen nicht nur in Gefängnisse, sondern auch in die Gewässer des Meriç (Evros) und der Ägäis. Im November 2017 wurden die Leichen von Hüseyin und Nur Maden sowie ihrer Kinder Nadire, Bahar und Feridun an der Küste von Lesbos angespült. Die Familie hatte versucht, die Türkei auf irregulärem Weg zu verlassen, nachdem gegen sie Ermittlungen eingeleitet worden waren und ihre Reisepässe entzogen worden waren. Im Februar 2018 ertranken eine Frau und zwei Kinder beim Versuch, den Meriç-Fluss zu überqueren. Im Juli 2018 verschwanden die Lehrerin Hatice Akçabay und ihre drei kleinen Kinder, nachdem ihr Boot gekentert war. Die unmittelbaren physischen Ursachen dieser Todesfälle waren sinkende Boote und gefährliche Gewässer. Eine Regierung jedoch, die ihre eigenen Bürger ohne Reisepass, ohne Arbeit, öffentlich stigmatisiert und ohne realistische Hoffnung auf ein faires Gerichtsverfahren zurücklässt, kann ihre politische Mitverantwortung für die daraus entstandene humanitäre Tragödie nicht von sich weisen.

Der Weg zu einer echten Aufarbeitung ist klar. Der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission muss vollständig veröffentlicht werden – einschließlich sämtlicher Anlagen, Minderheitsvoten, abgelehnter Anträge und offizieller Korrespondenz. Recep Tayyip Erdoğan, Binali Yıldırım, Hulusi Akar und Hakan Fidan sollten vor einer unabhängigen Untersuchungskommission aussagen. Der zeitliche Ablauf der Warnmeldung, Flugprotokolle, Telefonverbindungen sowie sämtliche militärischen Befehle jener Stunden müssen offengelegt werden. Ebenso bedarf es einer wirksamen Untersuchung der Entscheidungskette, die zur Freilassung Adil Öksüz‘, zu den Vorwürfen fehlender Dokumente in der Ermittlungsakte sowie zu seiner Flucht führte. Die bürokratischen Folgen des früheren politischen Bündnisses zwischen der AK-Partei und der Gülen-Bewegung müssen unter dem Gesichtspunkt politischer Verantwortung aufgearbeitet werden. Verurteilungen, die weder individuellen Vorsatz noch eine konkrete organisatorische Verbindung zu einer Straftat hinreichend nachweisen, müssen erneut überprüft werden. Personen, die rechtswidrig aus dem öffentlichen Dienst entfernt wurden, müssen ihre berufliche Stellung, ihre Reputation und den entstandenen Schaden zurückerhalten. Schließlich muss der Schutzwall der Straflosigkeit, der staatliche Bedienstete bei Vorwürfen der Folter, des Verschwindenlassens und von Todesfällen im Gewahrsam schützt, durchbrochen werden.

Die Menschen, die in der Nacht des 15. Juli ihr Leben verloren, und diejenigen, die danach rechtswidrige Maßnahmen erlitten, stehen nicht in Konkurrenz zueinander. Das Andenken an die Opfer zu bewahren bedeutet nicht, alles, was die Regierung sagt, ungeprüft zu akzeptieren. Im Gegenteil: Es bedeutet zu fragen, weshalb diese Menschen nicht geschützt werden konnten. Diejenigen, die das Parlament bombardierten, müssen selbstverständlich zur Verantwortung gezogen werden. Doch auch diejenigen, die das parlamentarische Kontrollrecht entwerteten, den Untersuchungsbericht der Öffentlichkeit vorenthielten und die Hälfte des Landes unter Generalverdacht stellten, tragen demokratische und rechtliche Verantwortung.

Zehn Jahre später bleibt eine Schlussfolgerung eindeutig:

Der 15. Juli ist nicht das Eigentum der Regierung Erdoğan. Er ist weder der Wahlslogan der AK-Partei noch ein Loyalitätstest, mit dem ihre politischen und medialen Verbündeten Kritiker zum Schweigen bringen dürfen. Militärputsche sind deshalb Unrecht, weil sie die Rechtsordnung außer Kraft setzen. Wenn jedoch auch eine demokratisch gewählte Regierung dieselbe Rechtsordnung durch Notstandsdekrete, Massenlisten, den Eindruck politisch gelenkter Gerichte und das Zurückhalten offizieller Berichte aushöhlt, verliert sie ihre demokratische Legitimation aus eigener Kraft. Weder Militärputsche noch terroristische Bedrohungen noch demokratisch gewählte Regierungen verleihen das Recht, sich über das Gesetz zu stellen.

QUELLEN UND BESCHLÜSSE

(Stand: 12. Juli 2026)

  1. Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE), Resolution 2156 (2017); Protokolle der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) (offizielle Zahl der Todesopfer: 251).
  2. Protokolle der Parlamentarischen Untersuchungskommission; Parlamentarische Anfrage vom 14. Februar 2020; Bericht vom 5. Juni 2026 über den Verbleib des Untersuchungsberichts.
  3. Parlamentarische Untersuchungskommission zum 15. Juli, Protokoll der 19. Sitzung vom 1. Dezember 2016.
  4. Parlamentarische Untersuchungskommission zum 15. Juli, Sitzungsprotokolle vom 2. und 24. November 2016.
  5. Time, Erdoğans Erklärung vom „Segen Gottes“ und die ersten Säuberungen nach dem Putschversuch, Juli 2016.
  6. Parlamentarische Versammlung des Europarates, Resolution 2156 (2017), §§ 14–20; Le Monde, 22. Oktober 2024.
  7. Erklärung des türkischen Justizministers Akın Gürlek vom 12. Juli 2026.
  8. Venedig-Kommission, CDL-AD(2016)037, 12. Dezember 2016, §§ 224–227.
  9. Britisches Innenministerium (UK Home Office), Gülenist Movement, Turkey, August 2025.
  10. Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, CCPR/C/TUR/CO/2, 28. November 2024, §§ 39–46.
  11. EGMR, Akgün gegen Türkei, 20. Juli 2021; Turan und Andere gegen Türkei, 23. November 2021.
  12. EGMR (Große Kammer), Yüksel Yalçınkaya gegen Türkei, 26. September 2023.
  13. EGMR (Große Kammer), Yasak gegen Türkei, 5. Mai 2026.
  14. EGMR, Kılıçarslan, Çalı sowie Dönmez und Andere gegen Türkei, 23. Juni 2026.
  15. Human Rights Watch, A Blank Check (2016) und In Custody (2017).
  16. Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, Abschließende Bemerkungen (2024); Antwort der Türkei im Rahmen des CAT-Folgeprozesses vom 12. August 2025.
  17. Euronews, 23. November 2017 und 20. Juli 2018; Reuters, 28. März 2018.
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